Kein Vorsteuerabzug bei Umsatzsteuer-Betrug innerhalb von Lieferkette

Das Sächsische Finanzgericht hat im Februar dieses Jahres bestätigt, dass das Recht auf Vorsteuerabzug -auch bei Bestehen aller rechtlichen Voraussetzungen- erlischt, wenn aufgrund der objektiven Sachlage feststeht, dass dieses Recht in betrügerischer Weise oder missbräuchlich gelten gemacht wird.

Dies ist auch dann der Fall, wenn das Unternehmen selbst überhaupt keinen Betrug begangen hat, aber ein Mitarbeiter dieses Unternehmens vom Betrug Kenntnis hatte. Daran ändert sich auch nichts, wenn dem betrügerischen Unternehmen in dieser Lieferkette bereits der Vorsteuerabzug versagt wurde.

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